Platzordnung

Mit der Teilnahme am Training oder sonstigen Nutzung unserer Übungsplätze erklären Sie sich mit den nachfolgenden Regelungen einverstanden und erkennen die Bestimmungen dieser Platzordnung an.

  1. Die Teilnahme am Übungsbetrieb erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Sie bestätigen, im Besitz einer gültigen privaten Hundehalter-Haftpflichtversicherung zu sein. Sie haben des Weiteren dafür Sorge zu tragen, dass Ihr Hund immer über einen ausreichenden Impfschutz verfügt.
  3. Der Nachweis über die gültige Haftpflichtversicherung und den ausreichenden Impfschutz ist beim ersten Training vorzulegen. Die Übungsleiter oder sonstige vom Verein für die Aufsicht der Übungsstunden oder der Plätze benannten Personen können jederzeit einen erneuten Nachweis anfordern sowie die Abgabe aktueller Kopien von Impfpass und Versicherungsschein verlangen.
  4. Die Ausbildung von Hunden auf den Übungsplätzen hat unter Beachtung des Tierschutzes zu erfolgen.
  5. Auf dem Trainingsgelände gilt Leinenpflicht, es sei denn, der Übungsleiter fordert den Teilnehmer während der Übung zum Ableinen auf.
  6. Alle Hundeführer sind für die Reinhaltung der Plätze verantwortlich. Vor der Platzbenutzung ist den Hunden ausreichend Auslauf zu gewähren. Verunreinigungen, insbesondere Hundekot, sind vom Hundeführer zu beseitigen.
  7. Bitte verhalten Sie sich auch außerhalb des Platzes vorbildlich. Leinen Sie Ihre Hunde zumindest in der Nähe von Radfahrern, Kindern etc. an und verwenden Sie gewissenhaft Ihre Hundekotbeutel. Die Flächen um den Platz sind Ackerland und Futterwiesen! Wir möchten unser gutes Verhältnis zu den Nachbarn erhalten.
  8. Minderjährige dürfen nur mit Erlaubnis ihrer Erziehungsberechtigten und nach Einverständnis der Übungsleitung als aktive Hundeführer teilnehmen.
  9. Vereinsmitglieder und vereinseigene Trainingsgruppen haben i. d. R. Vorrang bei der Nutzung der Plätze. Über die Platznutzung entscheidet der Vorstand.
  10. Wetterbedingt, mangels Personal (z. B. bei Krankheit) oder aus sonstigen Gründen können die Plätze vom Vorstand, dem Platzwart oder dem zuständigen Übungsleiter gesperrt werden.
  11. Einzel- und 10er-Karten sind zum Abzeichnen unaufgefordert beim Training dem jeweiligen Übungsleiter vorzulegen.
  12. Die Übungsleiter üben auf den Plätzen das Hausrecht aus. Den Anweisungen der Übungsleiter ist jederzeit Folge zu leisten.
  13. Eventuelle Schäden an Geräten oder Einrichtungen sind durch den Verursacher zu ersetzen. Im Zweifelsfall haftet der verantwortliche Mieter des Platzes für Schäden seiner Gruppenteilnehmer.
  14. Bei fortwährenden Störungen des Übungsbetriebs oder schwerwiegenden Verstößen gegen vorstehende Regelungen kann der Vorstand auch dauerhafte Platzverweise aussprechen. Ein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Entgelte besteht in diesem Fall nicht.